Die 14-Tage-Geld-zurück-Garantie ist keine Marketing-Aussage. Sie steht schriftlich im Vertrag — und hat klare Regeln, bevor wir anfangen.
✓ Schriftlich im Vertrag · ✓ Keine Fangfragen · ✓ Klare KPIs
Wir legen gemeinsam vor Projektstart 2–3 messbare Kennzahlen fest. Nur diese entscheiden — keine subjektiven Einschätzungen, keine beweglichen Ziele.
Die Automatisierung läuft in Ihrem echten Umfeld, mit Ihren Daten. Kein Demo-Modus, keine künstliche Testumgebung — reale Bedingungen von Tag 1.
Werden die KPIs nach 14 Tagen nicht erfüllt, zahlen Sie keine Honorarrechnung — und behalten trotzdem, was gebaut wurde. Kein Kleingedrucktes.
Sie beschreiben Ihren Prozess: Wie viele Stunden werden dafür aufgewendet? Wer macht was? Wo entstehen Fehler? — Kein Tool-Pitch, keine PowerPoint.
Ich dokumentiere den aktuellen Prozess und identifiziere die messbaren Engpässe — idealerweise mit echten Zahlen aus Ihrem System.
Wir legen schriftlich fest: „In 14 Tagen sind X % der Fälle automatisiert verarbeitet" oder „Die durchschnittliche Bearbeitungszeit sinkt von Y auf Z". Keine Fußnoten, keine Interpretationsspielräume.
Die Automatisierung läuft in Ihrem echten Umfeld. Ich begleite die ersten zwei Wochen aktiv — nicht aus der Ferne per Ticket-System.
Wir messen gemeinsam gegen die vereinbarten KPIs. Zahlen lügen nicht — und es gibt nur zwei Ergebnisse: erreicht oder nicht erreicht.
Sie zahlen keine Honorarrechnung. Die bis dahin gebaute Automatisierung gehört Ihnen — Sie können sie weiternutzen, anpassen oder verwerfen. Es gibt keine Stornogebühr, keine Aufwandspauschale, keine unangenehme Diskussion. Punkt.
Das ist vor Projektstart im Vertrag geregelt. Bei teilweiser Zielerreichung gibt es eine anteilige Regelung — die wir gemeinsam definieren, bevor wir anfangen. Keine überraschenden Auslegungen nach dem Projekt.
Die 14 Tage sind der Mindestrahmen. Wenn der Prozess nach 14 Tagen noch nicht vollständig stabil läuft (zum Beispiel weil Rohdaten später als geplant geliefert wurden), verlängern wir die Messphase einvernehmlich — das kommt vor und ist kein Problem.
Nein — die Garantie greift nur, wenn die vorher schriftlich definierten KPIs nicht erreicht werden. Subjektive Unzufriedenheit ohne KPI-Unterdeckung ist kein Garantiefall. Das ist fair für beide Seiten — und genau deshalb ist die KPI-Definition so wichtig.
Die Garantieregelung ist Bestandteil des Projektvertrages, den Sie vor Start erhalten und prüfen lassen können. Es gibt kein Kleingedrucktes, keine Einschränkungen außer den explizit vereinbarten. Auf Wunsch schicke ich Ihnen vorab ein Vertragsmuster.
Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, ob und welche Automatisierung sich für Sie lohnt — und legen die KPIs fest, bevor wir anfangen.
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